Satzung
Die Gründungsmitglieder haben eine Satzung verabschiedet, die wichtige Rahmenbedingungen setzt:
- Mitgliedsanteil: € 2.500.-
- Max. Anzahl von Anteilen je Mitglied: 20
- Max. Zeichnungssumme: € 50.000.-
- Keine Nachschusspflicht
- Kündigungsfrist: 2 Jahre, in den ersten 5 Jahren der Mitgliedschaft ist sie verlängert auf 5 Jahre abzgl. der Jahre der Mitgliedschaft.
Den vollständigen Wortlaut der Satzung finden Sie rechts unter "Satzung".