News
25.02.2015: Gemeinderatsbeschlüsse zum geplanten Windpark
In seiner Sitzung am 23.2.2015 hat der Gemeinderat Kirchberg erneut über ein Einvernehmen zum Bauantrag "Windpark Kirchberg" entschieden. Dies war notwendig, weil der erste Beschluss aus der Dezember-Sitzung " Ja zu 5 WEA, nein zu 3 WEA" vom Landratsamt als "unzulässig und rechtswidrig" zurück gewiesen wurde. Bei der Begründung gab der Gemeinderat eine eingeschränkte Entwicklung des Gewerbegebiets Schindelwasen 1 und artenschutzrechtliche Konflikte an. Das LRA gab der Gemeinde die Möglichkeit, sich erneut zu äußern oder das Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat hat jetzt diese "unzulässige und rechtswidrige" Entscheidung vom 15.12.2014 noch einmal bestätigt. Der Beschluss und die dazu neu vorgebrachte Begründung, der aktuelle Flächennutzungsplan lasse an den geplanten Standorten keine WEA zu, ist nach Ansicht der Windpark Kirchberg GmbH & Co.KG nicht nachvollziehbar. Denn zum einen hat der Gemeinderat am 24.11.2014 einen neuen Teilflächennutzungsplan beschlossen, der in den nächsten Wochen Rechtskraft erlangen wird. Der Bauantrag über 8 WEA entspricht dabei vollständig den Anforderungen des neuen Flächennutzungsplans. Und zum anderen kann das Einvernehmen zu einem Bauantrag nicht geteilt werden. Das Landratsamt hatte bereits vor der Entscheidung angekündigt, das Einvernehmen der Stadt Kirchberg zu ersetzen, sofern der Gemeinderat bei seiner Entscheidung bliebe.
Die vom Gemeinderat beschlossene Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und bei Ablehnung Forderung einer Raumnutzungsanalyse (RNA) für die Standorte für die Standorte 1,2 und 11 ist ebenfalls unverständlich. Denn eine UVP bzw. eine RNA gibt es per Definition nicht für einzelne Standorte, sondern nur für ganze Landschaftsräume, z.B. für die im neuen FNP geplante Windkonzentrationsfläche. Dies war dem Gemeinderat bekannt. Die Windpark Kirchberg GmbH&Co.KG geht davon aus, dass das Landratsamt sich dieser Forderung nicht anschließt. Zu keinem Zeitpunkt des gesamten Antragsverfahrens seit Juni 2014, das im Dezember 2014 mit der öffentlichen Erörterungsverhandlung seinen Abschluss fand, gab es (nach Vorliegen aller Gutachten und Einsprüche sowie deren Bewertung durch die Genehmigungsbehörde) Hinweise auf die Notwendigkeit einer UVP oder RNA. Insbesondere die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde zum Bauantrag und zu den Einsprüchen sind hier eindeutig.
Die Windpark Kirchberg GmbH&Co.KG geht davon aus, dass das Genehmigungsverfahren wie geplant abgeschlossen und nach Rechtskraft des neuen FNP die Baugenehmigung erteilt wird.
Zurück