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19.02.2015: RP genehmigt Zielabweichung
Mit Bescheid vom 19.02.2015 hat das Regierungspräsidium Stuttgart für den geplanten Windpark Kirchberg eine Zielabweichung vom Plansatz "Regionaler Grünzug" zugelassen.
Es handelt sich um eine Entscheidung für die vier Windenergieanlagen, deren Standorte sich im regionalen Grünzug befinden. Einer Genehmigung zum Bau dieser vier WEA steht nun seitens des Regionalplans nichts mehr im Wege.
Damit hat das Windparkprojekt einen wesentlichen Meilenstein erreicht. Nächster Schritt ist die gesamte Baugenehmigung, die nach Rechtskraft des Flächennutzungsplans erfolgen wird.
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