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25.01.2015: Aktuelles zum Windpark Kirchberg

Nach aktuellen Rückmeldungen der Genehmigungsbehörden erwarten wir die Baugenehmigung für alle acht Windenergieanlagen im März 2015.

Der zuletzt anvisierte Termin Ende Januar 2015 kann nicht gehalten werden, weil die Rechtskraft des neuen Flächennutzungsplans als Voraussetzung erst im März vorliegen wird.

Mit diesem neuen Termin der Genehmigung wird es nicht mehr möglich sein, den Bürgerwindpark noch in 2015 ans Netz zu bringen. Dies wird nach heutigem Stand jetzt im 1.Quartal 2016 der Fall sein. Wirtschaftlich ergeben sich für die Mitglieder der Hohenlohe Wind eG keine Nachteile, weil die mögliche Absenkung der Einspeisevergütung zum 1.1.2016 durch eine längere Förderung kompensiert wird (nach dem EEG wird 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert vergütet).

Alle Infrastrukturarbeiten wie die Wege, das Kabelnetz, die Rodungen am Standort 3 und die Fundamente werden aber bereits 2015 erfolgen.

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HOHENLOHE WIND eG
KIRCHBERG/JAGST

BÜRO:
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